Gerne könnt Ihr allein oder in Begleitung einer Freundin oder eines Freundes in unsere Sprechstunde kommen. Bei uns gibt es Gelegenheit alle Eure Fragen in Ruhe zu beantworten und es ist uns jede Frage willkommen. Eine gynäkologische Untersuchung wird nur dann durchgeführt, wenn Ihr es selbst wünscht.
Bis zum 14. Lebensjahr muss die Ärztin Deinen Eltern auf Anfrage Auskunft geben. Ab dem 14. Geburtstag liegt dies im Ermessen der Ärztin, ob es im Einzelfall sinnvoll ist, mit Deinen Eltern in die Praxis zu kommen oder diese zu informieren. Bitte gebt uns Bescheid, wenn Deine Eltern über den Besuch bei uns nicht informiert werden sollen. Wir versuchen das, soweit es möglich ist, zu berücksichtigen. Im Alter von 16 Jahren gilt die ärztliche Schweigepflicht auch gegenüber Deinen Eltern.